Glossar – Begriffe

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe kurz erklärt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Invalidität)
Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt man sich vor den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) bei Krankheit oder Unfall. Eine solche Rente wird solange ausbezahlt wie in der Vertragsdauer festgelegt oder bis man wieder erwerbsfähig ist.

Freie Vorsorge
Bei der Säule 3b gibt es im Gegensatz zur Säule 3a viel weniger Einschränkungen, um fürs Alter vorzusorgen. So gibt es mehr Freiheiten bei der Vertragsdauer oder der Höhe der Prämien, allerdings kann man die Versicherungsprämien nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Gebundene Vorsorge
Auch als Säule 3a bekannt. Im Rahmen dieser freiwilligen, steuerbegünstigten Altersvorsorge können Erwerbstätige Geld fürs Alter beiseitelegen und Steuern sparen.
Wer eine gemischte Lebensversicherung auf Basis der gebundenen Vorsorge abschliesst, kann von diesem Steuervorteil profitieren.
Allerdings steht einem das Geld frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters voll zur Verfügung. Ausnahmen sind z.B. Selbständigkeit oder die Finanzierung eines Eigenheims.

Konkubinat
Partner im Konkubinat sind oftmals schlechter gestellt als verheiratete Paare. So bezahlen Sozialversicherungen ihre Leistungen in der Regel nur an verheiratete Paare. Beispielsweise mit einer Todesfall-Risikoversicherung kann der Konkubinats-Partner besser abgesichert werden.

Lebensversicherung – gemischt
Eine gemischte Lebensversicherung ist das was im Volksmund einfach als „Lebensversicherung“ bezeichnet wird und besteht aus zwei Teilen. Einerseits aus einem Teil, der einen frühzeitigen Tod versichert. In diesem Fall wird ein Todesfallkapital ausbezahlt. Der grössere Teil der Beiträge fliesst in den Sparteil. Dieser wird zu einem vorher festgelegten Zinssatz verzinst und am Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt. Mit einer gemischten Lebensversicherung kann man also seine Hinterbliebenen gegen einen frühzeitigen Tod finanziell absichern und erhält im Erlebnisfall (z.B. zur Pensionierung) eine stattliche Summe ausbezahlt.
Mit einer gemischte Lebensversicherung kann man zudem Steuern sparen, wenn diese auf der Säule 3a basiert.
Zusätzlich zum garantierten Zins kommen je nach Versicherung noch die nicht garantierten Überschussanteile hinzu. Weil diese nicht garantiert sind, sollte man diese bei einem Vergleich von verschiedenen Angeboten jedoch nicht berücksichtigen.

Lebensversicherung – fondsgebunden
Im Gegensatz zur klassischen „gemischten Lebensversicherung“ wird bei der fondsgebundenen Lebensversicherung der Sparteil in Fonds angelegt. Risikobereite Sparer können dank der Anlage in Aktien auf eine höhere Rendite hoffen. Sie eignet sich aufgrund des Kursschwankungsrisikos nur für Personen mit einem sehr langen Anlagehorizont und entsprechenden Risikoprofil. Fachleute empfehlen, bei der Anlage in Fonds deren Kosten (TER – Total Expense Ratio) zu vergleichen und Fonds mit jährlichen Kosten von unter 1.0% zu favorisieren.

Leibrente
Mit einer Leibrente sichert man sich für einen einmaligen Betrag eine lebenslange Rente. Schliesst man eine Leibrente „mit Rückgewähr“ ab, dann erhalten die Erben einen allfällig verbleibenden Restbetrag. Ferner gibt es auch Leibrenten, bei welchen ein Rentenübergang auf andere Personen möglich ist.
Grundsätzlich ist es so, dass je älter man ist, desto höher die monatliche Rente für denselben Betrag ist – weil die vermutete Anzahl Jahre, die man noch leben wird, geringer ist. Und je grösser die Leistung (Rückgewähr, Rentenübergang) ist, desto geringer ist die Rente für den identischen Betrag.
Die Rentenzahlungen müssen nur zu 40% besteuert werden.
Aufgrund der tiefen Verzinsung und der relativ geringen Rente im Verhältnis zum investierten Kapital empfiehlt sich eine Leibrente vor allem für folgende Personen:

  • Personen mit einem hohen Bedürfnis nach Sicherheit (Langleberisiko)
  • Personen welche sehr wenig Ahnung von Geldanlage haben oder sich nicht damit auseinandersetzen wollen (z.B. mit Geld aus Erbschaft oder vom Freizügigkeitskonto)
  • Personen, die schlecht mit Geld umgehen können und eine einmalige Zahlung, welche für den Rest des Lebens ausreichen sollte, schnell veprassen würden
  • Personen, die davon ausgehen, über eine deutlich höhere Lebenserwartung als Gleichaltrige zu verfügen

Todesfall-Risikoversicherung
Mit einer solchen Versicherung schützt man seine Hinterbliebenen. Das Todesfallkapital wird ausbezahlt, wenn man während der Versicherungsdauer stirbt. Weil im Erlebnisfall kein Kapital ausbezahlt wird, sind die Versicherungsprämien deutlich geringer als bei einer gemischten Lebensversicherung.
Die Todesfall-Risikoversicherung kann man wahlweise mit konstantem Kapital oder mit sinkendem Kapital abgeschlossen werden. Bei letzterer sinkt das ausbezahlte Kapital, je kürzer die Vertragslaufzeit noch ist. Dies ist sinnvoll für Personen, die mit steigendem Alter einen geringeren finanziellen Schutz für ihre Hinterbliebenen benötigen (z.B. weil die Kinder dann erwachsen sind oder weil AHV / Pensionskassen-Renten dann fällig sind) und auf diese Weise Prämien sparen wollen.