Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, welche sowohl

  • im Falle des frühzeitigen Todes als auch
  • im Erlebensfall

einen Geldbetrag auszahlt. Diese Art der Versicherung kombiniert also die reine Absicherung gegen den Tod (wie bei einer Todesfallversicherung) als auch das Sparen fürs Alter. Die verschiedenen Ausprägungen von Lebensversicherungen besprechen wir im Folgenden:

Traditionelle gemischte und fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der traditionellen gemischten Lebensversicherung wird der Sparteil zu einem vorher festgelegten Zinssatz verzinst. Hinzu kommen die nicht garantierten Überschussanteile, welche in einem Vergleich von verschiedenen Offerten nicht berücksichtigt werden sollten.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparteil hingegen in einen Fonds investiert. Hier stehen meistens mehrere Fonds zur Auswahl, welche ein unterschiedliches Risikoprofil aufweisen. Ein Wechsel von einem in den anderen Fonds ist in der Regel kostenlos möglich. Grundsätzlich gilt bei Fonds, dass je höher der Aktienanteil ist, desto höher auch das Risiko von Kursschwankungen nach unten ist. Dank der Anlage in einen Fonds wird das Risiko jedoch breit gestreut.

Bei einem Umfeld mit über längere Zeit sehr tiefen Zinsen sind Fonds mit tiefem Aktienanteil nicht empfehlenswert, weil die Gebühren, welche für die Verwaltung des Fonds anfallen, höher sein können als die Rendite, welche auf den festverzinslichen Anlagen wie Obligationen erzielt wird. Wer das Risiko eingehen kann und will, sollte deswegen im Falle einer Fondslösung eher auf einen Fonds mit einem hohen Aktienanteil setzen.

Bei einer Versicherung via gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist der maximale Aktienanteil gesetzlich auf 50% beschränkt, wobei die meisten solcher durch Lebensversicherungen angebotenen Vorsorgefonds maximal 40% in Aktien anlegen.

Bei der freien Vorsorge (Säule 3b) gibt es keine solche Beschränkung.

Problematisch ist, dass solche Mischfonds in der Regel höhere Gebühren aufweisen als Fonds, welche z.B. den Aktienmarkt passiv nachbilden. Man sollte sich deswegen vor dem Abschluss einer Lebensversicherung immer auch überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, nur das Todesfallrisiko zu versichern und das Sparen fürs Alter separat vorzunehmen. Alternativ kann man auch eine traditionelle gemischte Lebensversicherung mit einem fest verzinsten Sparteil abschliessen und mit Ersparnissen und Einkommen separat in Aktien investieren.

Periodische Prämien und Einmaleinlage

Bei dieser Art der Vorsorgeversicherung können Sie bei allen Anbietern wählen, ob Sie die Prämien

  • periodisch (in der Regel jährlich) oder
  • einmalig (mit einer Einmaleinlage)

bezahlen wollen.

Gebundene Vorsorge (3a) und freie Vorsorge (3b)

Bei den Versicherungen hat man die Wahl, ob man die Lebensversicherung via gebundene Vorsorge (Säule 3a) oder via freie Vorsorge (Säule 3b) abschliessen will.

Die gebundene Vorsorge steht nur erwerbstätigen Personen offen, zudem muss die Laufzeit bis mindestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalter dauern. Bei der gebundenen Vorsorge 3a entstehen jährlich interessante Steuervorteile (die gleichen wie man sie bei einem 3a-Konto hat), indem man die bezahlten Prämien vom steuerbaren Einkommen bis hin zum Maximalbetrag abziehen kann. Die spätere Kapitalauszahlung ist getrennt vom übrigen Einkommen zu einem tiefen Steuersatz zu versteuern.

Eine Versicherungspolice im Rahmen der Säule 3b können auch nicht erwerbstätige Personen abschliessen. Zudem ist die Vertragsdauer flexibler und die Begünstigung im Falle eines vorzeitigen Todes ist frei wählbar. Allerdings sind die Beträge steuerlich nicht absetzbar.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, mehrere Offerten von verschiedenen Versicherungen miteinander zu vergleichen. Die Prämineunterschiede wirken sich aufgrund der oftmals langen Laufzeit stark aus und Sie können durch einen Vergleich tausende von Franken sparen: